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Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 01.11.2023
- Aufhebung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität -

Ich habe am 01.11.2023 vorab per Telefax die
- endlich positive (!) -
Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Seiten 1 bis 5)
zur Aufhebung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität gegen den schwer erkrankten, palliativ zu behandelnden, Beschuldigten erhalten.


Das Ermittlungsverfahren ist der bestmögliche Zeitpunkt für eine aussichtsreiche Verteidigung 

Seien Sie wachsam!

Sie kennen das Sprichwort 
"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold."
Beachten Sie es!

Die Einleitung eines Strafverfahrens beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. 

Es ist für Sie von ausschlaggebender Bedeutung, 
dass Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium 
- in dem die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden - 
Ihre Rechte kennen und Ihre Rechte wahrnehmen.

Das Ermittlungsverfahren ist das Verfahren, 
in dem die Verteidigung der einer Straftat beschuldigten Person 
- gegenüber der Polizei
- gegenüber der Staatsanwaltschaft
- gegenüber dem (Ermittlungs-)Gericht
stattfindet und 
Rechtsbehelfe in den Eilfällen
- Beschlagnahme
- Durchsuchung
- Inhaftierung.
ausgeschöpft werden.

Hinweise bei der Durchsuchung der Wohnung/Beschlagnahme

Im Falle einer Durchsuchung der Wohnung gilt generell:
- Ruhe bewahren und schweigen; 
- Gespräche mit Anwesenden 
-- Familie, Freunden, Zeugen, 
-- Polizeibeamten, Staatsanwaltschaft, Zeugen,
über die Sache - den Vorwurf - unterlassen; 
- es ist falsch, in die Durchsuchung einzuwilligen
(auch wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt),
also sollten Sie der Durchsuchung widersprechen;
- sie sollten der Beschlagnahme von Gegenständen, Unterlagen ausdrücklich widersprechen;
- sie sollten ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände, Unterlagen fordern,
- sie sollten während der Durchsuchung sofort fachanwaltliche strafrechtliche Hilfe anrufen.

Stets bei Durchsuchung/Beschlagnahme beachten

1. Nennen Sie nur Ihren Namen,
2. teilen Sie mit, dass in diesem Augenblick eine Durchsuchung bei Ihnen stattfindet und 
3. geben Sie Ihre Anschrift an.

Stets bei Verhaftung beachten

Sollten Sie verhaftet werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Nennen Sie nur Ihren Namen,
2. teilen Sie mit, dass Sie verhaftet werden/worden sind und 
3. geben Sie die Adresse an, zu der Sie gebracht werden/worden sind.

 
 
 
 
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